Regelmäßiger offener Treff von Dienstag-Freitag!


Vermietungen

Aktuell finden keine Vermietungen statt!


1. Die Miete beträgt 50,- Euro. Zusätzlich wird eine Kaution von 200,- Euro erhoben. Der Jugendtreff Lemonclub behält sich vor, die Kaution bei Nichteinhalten der unten aufgeführten Bedingungen teilweise oder ganz einzubehalten.
2. Der Raumnutzungsvertrag wird an die Gemeinde Grasbrunn (Leitung des Hauptamtes sowie zuständige Mitarbeiterin der Liegenschaftsverwaltung) weitergeleitet.
3. Mieten können nur Sorgeberechtigte für Kinder,
die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die in der Gemeinde Grasbrunn wohnen.
4. Der Vertragspartner hat während der gesamten Veranstaltung anwesend zu sein. Er hat insbesondere für die Einhaltung des Jugendschutzes zu sorgen. Abweichend hiervon ist der Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich nicht gestattet.
5. Die Veranstaltung muss bis spätestens 20.00 Uhr beendet sein.
6. Der Vertragspartner haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, auch im Außenbereich.
7. Im Zeitraum der Anmietung wird das Hausrecht vom Vertragspartner ausgeübt. Mitarbeitern des Kreisjugendrings München-Land, der Gemeinde Grasbrunn sowie der Polizei haben jederzeit die Möglichkeit, Kontrollbesuche durchzuführen und bei Verstößen gegen den Vertrag die Veranstaltung zu beenden.
8. Die Benutzung des „Lemon Clubs“ beschränkt sich auf max. 40 Personen. Alle Fluchtwege sind durch den Vertragspartner frei zugänglich und unverstellt zu halten. Dekorationen müssen schwer entflammbar sein.
9. Bei Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass sich diese nicht auf den Platz vor dem Jugendclub erstrecken. Es ist darauf zu achten, dass keinerlei Lärmbelästigung der Anwohner, insbesondere nach 20 Uhr, stattfindet. Die Außentür ist geschlossen zu halten.
10. Die Kaution wird in voller Höhe zurück erstattet, wenn:
- die ausgeliehenen Gegenstände unbeschädigt und voll funktionsfähig zurückgegeben wurden
- der Schlüssel wieder abgegeben wurde
- der Außenbereich in einwandfreien Zustand und die Jugendräume, der Gang sowie die Toilettenräume nass ausgewischt sind
- der angefallene Müll selber entsorgt wurde
11. Seit 01.01.2008 ist es untersagt, in öffentlichen Einrichtungen der Jugendarbeit zu rauchen. Dementsprechend darf in den Räumen des Jugendtreffs Lemonclub nicht geraucht werden.
12. Der Veranstalter ist verpflichtet die Veranstaltung, sofern nicht zu allen Teilnehmern eine persönliche Beziehung besteht, bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anzumelden und etwaige Kosten selbst zu entrichten.
13. Der Vertragspartner ist für den sicheren Heimweg der minderjährigen Besucher verantwortlich.

14. Der Vertragspartner muss auf Wunsch des Jugendtreffs Lemonclub eine Gästeliste (mit Altersangaben) vorlegen, die den abgesprochen Nutzen belegen.

Bei Nichteinhalten der Vertragspunkte muss mit rechtlichen und/oder pädagogischen Konsequenzen gerechnet werden.

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